In Kooperation mit dem BMFSFJ
Meine Erfahrung
Ich war 23 Jahre alt, als ich das erste Mal schwanger war. Jung, würde es eher treffen. Mein damaliger Freund, jetzt Mann, war ein Jahr älter. Er studierte noch, ich war frisch selbstständig. Wir erlebten die erste Zeit unserer großen Liebe, wohnten in einer kleinen Wohnung, hatten wenig Geld und bald ein Baby. Im Nachhinein möchte ich mir selbst auf die Schulter klopfen: wir haben das richtig gut hinbekommen. Besonders eine Sache, die wir von vornherein angegangen sind, hat unser Leben sehr bereichert und das, obwohl wir davor noch nie von dem Thema gehört haben: Wir haben uns sofort mit Elterngeld, Elternzeit und den vielen verschiedenen Möglichkeiten auseinandergesetzt. Denn hier gibt es nicht nur schwarz oder weiß, kein kein-Elterngeld oder Elterngeld. Es gibt verschiedenste Mittel, Wege und Modelle, die zu den unterschiedlichsten Lebenswegen passen. Es gibt Möglichkeiten – kennt ihr alle?
Hörby hat sich in beiden ersten Jahren der Kinder Elternzeit genommen und Elterngeld bezogen. Erst zwei Monate und später drei Monate. In den ersten beiden Monaten nach der Geburt bekam er beim ersten Kind Basiselterngeld (damals den Mindestsatz, da er Student war). Beim zweiten direkt nach der Geburt einen Monat und später nochmal zwei Monate, diese dann mit ElterngeldPlus.
Ich war beim ersten Kind drei Jahre in Elternzeit, davon eins mit Basiselterngeld. Beim zweiten Kind war ich ein Jahr in Elternzeit ebenfalls mit Basiselterngeld. Aber Basis heißt nicht, dass es immer gleich ist – denn auch hier kann man ein wenig schieben, wenn es passt. So habe ich mir einen Pausenmonat genommen, um eine Rechnung eines großes Jobs zu schreiben, da ich vorher schon wusste, dass ich dann arbeiten werde.
Ihr lest heraus: Ihr müsst euch unbedingt mit dem Thema Elterngeld beschäftigen, wenn es bald bei euch ansteht. Wir haben die wichtigsten Informationen für euch aufgeschrieben… Und das sind einige!
Was ist Elterngeld überhaupt?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz: BMFSFJ) bezeichnet es so: “Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen.” Durch das Elterngeld werden also Familien finanziell unterstützt. Eltern können sich Zeit nehmen, um ihr Kind zu betreuen. Elterngeld hilft Eltern, ihre familiäre Rolle mit ihrem Beruf zu vereinbaren. Wie gesagt – es gibt verschiedene Modelle, die für unterschiedliche Menschen zu unterschiedlichen Zeiten in ihrem Leben sinnvoll sind. Deshalb möchten wir euch dazu anregen, euch näher mit dem Thema auseinander zu setzen. Denn für jede Familie gibt es die richtige Variante, man muss sie nur finden.
Wer bekommt es? Wann und wie und wie lange?
Elterngeld bekommen leibliche Eltern sowie Adoptiveltern – ob alleinerziehend oder getrennt. In besonderen Fällen können es auch Großeltern, Tanten, Onkel oder Geschwister bekommen, wenn die Eltern schwer krank, behindert oder verstorben sind. Elterngeld schafft einen Ausgleich für fehlendes Einkommen. Aber auch wer vor der Geburt nicht gearbeitet hat, kann Elterngeld erhalten. Wendet euch für den Antrag an eure Elterngeldstelle. In manchen Bundesländern gibt es schon eine digitale Antragsmöglichkeit. Hier sind alle Infos darüber, was ihr für diesen Antrag benötigt.
Es gilt: Elterngeld gleich nach der Geburt beantragen. Am besten innerhalb der ersten drei Lebensmonate eures Kindes – nur so lange wird es höchstens rückwirkend gezahlt. Zu den unterschiedlichen Varianten und Besonderheiten gleich mehr! Ein kleiner Tipp von mir an dieser Stelle: Die Anträge sind lang und sobald euer Baby da ist, habt ihr wenig Zeit und alles andere ist wichtiger als Anträge auszufüllen. Daher bereitet diese am besten schon vor der Geburt vor!
Seit September 2021 gibt es übrigens neue Regelungen mit mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzlichen Frühchen-Monaten und weniger Bürokratie – yay! Die könnt ihr euch in Ruhe hier durchlesen.
Back to basics: Das Basiselterngeld
Das Basiselterngeld ist der Standard. Basiselterngeld kann ein Elternteil bis zu 12 Lebensmonate bekommen. Es gibt zwei zusätzlich Partnermonate, wenn beide Eltern Elterngeld beantragen. Auch Alleinerziehende können die Partnermonate bekommen. Der Betrag liegt je nach vorheriger Tätigkeit zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Mit dem Elterngeld-Rechner des BMFSFJ könnt ihr euch unverbindlich ausrechnen lassen, wie der Betrag in eurem Fall aussehen würde.
Als Basiselterngeld gibt es normalerweise 65 Prozent des Netto-Gehalts, dass jemand vor der Geburt bekam. Aber es gibt ein Limit: Maximal werden 2.770 Euro berücksichtigt. Und wer weniger als 1.240 Euro netto verdient hat, bekommt mehr Elterngeld. Außerdem wird das Elterngeld “beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet.” Wer erwerbstätig war, erhält dann allerdings einen Elterngeldfreibetrag von bis zu 300 Euro.
Falls euch die Zahlen etwas überfordern, willkommen im Club! Hier erklärt es das BMFSFJ aber nochmal genau.
Beim Basiselterngeld könnt ihr bis zu 32 Wochenstunden nebenbei arbeiten, aber sobald ihr während eures Elterngeldbezugs weiteres Geld verdient, wird dieses gegen das Elterngeld gerechnet.
Verdoppeln und halbieren: Das ElterngeldPlus
Die Rechnung ist einfach: Wer ElterngeldPlus beantragt, bekommt die finanzielle Unterstützung doppelt so lange wie das Basiselterngeld, maximal bis zum 32. Lebensmonat. Dafür aber nur die Hälfte der Summe. Sprich: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Die beiden Modelle werden gleich berechnet, sie teilen sich nur anders auf. Dementsprechend liegt der Betrag hier zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Falls ihr nach der Geburt Teilzeit arbeitet, auch selbstständig, kann es zum Beispiel mehr Sinn machen, ElterngeldPlus zu beantragen. Denn dann kann das ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das Basiselterngeld mit Einkommen.
Bonusrunde! – Der Partnerschaftsbonus
Wer will nochmal, wer hat noch nicht? Habt ihr schonmal vom Partnerschaftsbonus gehört? Dann passt auf! Mit dem Partnerschaftsbonus könnt ihr bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen. Dafür müsst ihr als Eltern den Bonus gleichzeitig nutzen und beide Teilzeit arbeiten, jeder mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche.
Und! Ihr könnt den Bonus auch beziehen, wenn ihr getrennt erzieht. Gewusst wie! Außerdem soll es Alleinerziehenden nicht noch schwieriger gemacht werden – ihr könnt den Partnerschaftsbonus tatsächlich auch alleine bekommen, wenn ihr zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeitet. Mehr dazu hier.
Eltern, insbesondere Väter, lieben übrigens den Bonus! Das BMFSFJ sagt: “Er stärkt eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Eltern.”
Flexibilität und Besonderheiten
Ihr könnt euch das Elterngeld ganz individuell einteilen. Ob gleichzeitig oder abwechselnd beantragen, in einem Rutsch beziehen, mit Pausen oder auch abwechselnd. Wie ihr seht – ganz viel Flexibilität. Behaltet aber im Kopf: Basiselterngeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten. Und sowohl ElterngeldPlus als auch den Partnerschaftsbonus könnt ihr längstens bekommen bis euer Kind zwei Jahre und acht Monate alt ist. Falls euer Kind sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin oder früher auf die Welt kommt, könnt ihr für diese zusätzliche Herausforderung noch bis zu vier weitere Monate Basiselterngeld bekommen.
Außerdem gibt es noch den Geschwisterbonus für Mehrkindfamilien. Hier erhaltet ihr einen 10-prozentigen Zuschlag zum Elterngeld – mindestens 75 Euro bei Basiselterngeld und – erkennt ihr die Rechnung? – 37,50 Euro bei ElterngeldPlus. Genauere Infos zum Mehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes weitere geborene Kind, bekommt ihr hier.
Und falls ihr euch fragt: Während ihr Elterngeld bezieht, bleibt ihr genauso krankenversichert wie zuvor.
Was wir wollen ist Gleichberechtigung!
Wichtig: Ihr müsst nicht aufhören zu arbeiten, um Elterngeld zu bekommen! Das Ganze wird daran
gemessen, dass ihr nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten dürft. Das ist für viele attraktiv.
Denn so wird es immer mehr ermöglicht, dass insbesondere Frauen trotz der Mutterrolle weiterhin
berufliche Erfüllung erleben können. Und Männer werden mehr ermutigt, beruflich zurückzutreten
und Teil einer gleichberechtigten Partner- und Elternschaft zu sein. Tatsächlich ist es so, dass sich
die meisten Eltern eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder wünschen. Außerdem könnt ihr auch in Elternzeit gehen ohne Elterngeld zu beziehen. Insgesamt gibt es Anspruch auf drei Jahre Elternzeit, aber ihr könnt euch diese auch aufteilen. Denn ihr könnt bis euer Kind acht Jahre alt ist in Elternzeit gehen. So könnt ihr es euch individuell einteilen.
Im diesjährigen Väterreport des Bundesfamilienministeriums wurden einige Informationen zusammengestellt, die zeigen, dass Väter sich immer mehr bei der Kindererziehung beteiligen wollen, auch nach einer Trennung. Laut dem BMFSFJ “nehmen über 42 Prozent der Väter Elternzeit, beziehen dabei Elterngeld und nehmen sich damit Zeit für ihre Kinder.” Und immer mehr Unternehmen unterstützen die Wünsche der Väter – weiter so!
Denn derzeit arbeiten noch nach der Elternzeit meist Väter in Vollzeit weiter und 68 Prozent der Mütter arbeiten in Teilzeit, nur sieben Prozent der Väter. Aber: 52 Prozent der Väter würden lieber weniger arbeiten und 42 Prozent der Mütter würden lieber mehr arbeiten. 45 Prozent der Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung, aber leider nur bei 17 Prozent ist diese wirklich gleichberechtigt.
Doch wenn wir das hinbekommen, dann sind wir alle zufriedener und leben auch immer mehr das Motto der Kampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: “Zeit für das, was zählt.”
Weitere Infos
Ihr seht, es gibt so vieles, dass man individuell anpassen kann. Wir brauchen nur die nötigen Informationen. Ich hoffe, dass ihr euch ermutigt fühlt, euch in das große Thema Elterngeld reinzufuchsen. Ihr werdet es nicht bereuen!
Wenn ihr noch weitere Fragen habt, oder mehr individuelle Informationen sucht, keine Sorge. In dieser Liste könnt ihr für eure persönliche Lebenssituationen herausfinden, wie es mit dem Elterngeld bei euch aussieht.