Ein Kind zu bekommen, ist wie „Ja!“ zum Leben zu sagen, mit allen Facetten, die es bereithält. Doch was, wenn das Leben an einem Punkt „Nein.“ entgegnet und die Eltern zu früh sterben? Eigentlich ist es immer zu früh zum Gehen, doch wenn die Kinder noch jung sind und das gemeinsame Leben bisher viel zu kurz war, ist die Tragik noch ein wenig größer. Der Tod ist kein Thema über welches zumindest in Deutschland gern und oft gesprochen wird, dabei sollten wir das ab und an machen. 

Eine Krebsdiagnose, ein schwerer Unfall, ein verlorener Kampf gegen Depression – auch Familien treffen solche Schicksalsschläge mit einem manchmal leider unvermeidbaren Ende: der Tod.

Wenn ein oder gar beide Elternteile sterben und die Kinder zurückbleiben, müssen viele administrative Dinge entschieden werden, bestenfalls haben die Eltern das schon vor ihrem Ableben getan, damit ihr ihrem Sinne für ihre Kinder gehandelt wird. Wörter wie Vormundschaft und Erbe stehen im Raum und wollen geklärt werden.

Bei einer tödlichen Krankheit haben Familien oft eine unbestimmte Zeit, sich auf das Ableben eines geliebten Menschen und die sich daraus ergebenden Umstände vorzubereiten. So schrecklich und erbarmungslos eine solche Situation auch ist, sollte die Chance genutzt werden, um administrative Abläufe genau zu klären. Bestenfalls kann das schon weit vorher im Rahmen eines Testaments geschehen, denn auch ein plötzlicher Tod eines oder beider Elternteile bedingt eine Regelung. Eines der wichtigsten Themen ist das Sorgerecht. Wenn beispielsweise die Mutter stirbt, geht das Sorgerecht automatisch auf den Vater des Kindes über, solange dieser auch vorher das Sorgerecht hatte. Wenn das nicht der Fall war und die Übertragung nicht dem Wohl des Kindes entspricht, ernennt das Familiengericht einen neuen Vormund. Im Gegenteil zu einer weitverbreiteten Annahme ist beispielsweise ein Taufpate nicht automatisch der neue Vormund, sondern dieser wird in dem Falle sowie auch bei dem Tod beider Elternteile vor allem nach dessen persönlichen Verhältnissen sowie der Vermögenslage ausgewählt, wobei Familienangehörige bevorzugt werden. 

Sorgerechtsverfügung immer aktuell halten

Da die meisten Eltern ihre Kinder und deren Wünsche am besten kennen, können sie schon zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen lassen. Mit dieser Verfügung können die Eltern sicherstellen, dass eine aus ihrer Sicht geeignete Person für ihr Kind sorgen wird oder auch festlegen, wer auf keinen Fall ein neuer Vormund werden darf. Optimalerweise wissen die von den Eltern ernannten Vormünder von deren Entscheidung, dass sie nach einem möglichen Unfall mit Todesfolge etc. neben ihrer eigenen Trauer schon von den möglichen neuen Familienmitgliedern und ihrer Vormundschaft wissen, denn eben diese abzulehnen, ist nur unter besonderen Umständen möglich. Auch wenn das Thema des eigenen plötzlichen Todes definitiv kein angenehmes ist,  sollten Eltern eine Sorgerechtsverfügung immer aktuell halten, denn wie das Leben so spielt, kann auch die tiefste Freundschaft leider zerbrechen oder die Bindung zu geliebten Familienmitgliedern lose werden.

Der neue Vormund des Kindes, sei es ein Elternteil oder nicht, kann, muss aber nicht zwangsläufig, auch das Kindeserbe verwalten. In einem Testament können die Eltern eine Person, die für die Vermögensvorsorge zuständig ist, festlegen. Derjenige übt dann die Funktion eines Testamentsvollstreckers aus und hat die Verfügungsbefugnis über den Nachlass und demnach das Erbe der Kinder, bis diese volljährig sind. Dabei kann es sich um Vermögen, Immobilien oder sonstiges Eigentum handeln.

Sie in der schwierigen Zeit stützen

Generell sollten diese Dokumente leicht zu finden sein oder sogar beim Notar oder dem Nachlassgericht hinterlegt werden. Das kostet einmalig 90 Euro und es ist sichergestellt, dass der letzte Wille wirklich durchgeführt wird. Ein Testament unterliegt enorm strenger Formvorschriften und sollte ohne intensive Beschäftigung mit dem Erbrecht besser von einem Notar aufgesetzt werden. Falls Eltern aus verschiedenen Gründen das gesamte Testament oder einzelne Teile wie die Sorgerechtverfügung lieber selbst schreiben wollen, sollte das unbedingt nach den Formvorschriften und zur Echtheitsprüfung handschriftlich samt Unterschrift und bestenfalls mit Angabe von Ort und Datum geschehen.

Der Gedanke, unsere Kinder früher als erwartet zurücklassen zu müssen und nicht mehr für sie da sein zu können, schmerzt zwar unfassbar. Doch wir könnten weiter für sie da sein und sie in der schwierigen Zeit stützen, indem wir sie absichern und Vorkehrungen treffen, ihnen weiter ein liebevolles Heim ermöglichen und eine gut geplante finanzielle Situation hinterlassen.